Atypische Stille Gesellschaft

Die "atypische Stille Gesellschaft", ein Risiko für die Anleger!

Im Zuge der Diskussionen über die Sicherheit der Absicherung im Alter sind verstärkt Anbieter von sogenannten "atypischen stillen Gesellschaften" aufgetreten. Den Kunden wird eine sichere Geldanlage mit überdurchschnittlichen Renditen und möglichen Steuervorteilen angeboten. Das Risiko wird in der Regel als gering dargestellt, da das Geld in Firmen investiert werde, die angeblich ertragsreiche Immobilien betreiben oder bauen.

Die Geschäftsbedingungen sind meist so gehalten, dass sie der Anleger ohne juristischen Beistand meist nicht überblicken kann. Hier liegt eine der großen Gefahren für den Anleger. Die Verträge sind häufig so gestaltet, dass der Anleger eine erhebliche Einmalzahlung leistet und weiterhin einen monatlichen Betrag einzahlt. Die Laufzeit dieser Zahlungsverpflichtung ist bis zu 30 Jahren. Die Anleger sind sowohl an Gewinn wie auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt. Sie gehen somit, obwohl sie meist keinen Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen haben, ein sog. Unternehmerisches Risiko ein. Kann z.B. die Immobilie nicht gewinnbringend vermarktet werden, müssen sie zwar weiterhin ihre Einlagen erbringen, haben jedoch davon keinen Nutzen, weil diese zur Verlustdeckung gebraucht werden.

Im Extremfall, der Insolvenz der Beteiligungsfirma, kann das eingegangene Risiko der Anleger dazu führen, dass sie von einem durch ein Gericht bestimmten Insolvenzverwalter im Rahmen einer möglichen sog. "Nachschusspflicht" in Anspruch genommen werden. Nicht jeder Anbieter dieser Anlageform ist unseriös, der Abschluss eines solchen Vertrages sollte aber sehr genau überlegt werden.


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