Kosten

Sind Anwälte teuer oder billig? Grundsätzlich haben sich alle Anwälte an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das durch den Gesetzgeber festgelegt wurde, zu richten. Jede Rechtsanwältin bzw. jeder Rechtsanwalt rechnet somit nach denselben gesetzlichen Vorschriften und der dafür vorgesehenen Gebührentabelle des RVG ab.

Für die Berechnung der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts sind der erteilte Auftrag, das Rechtsgebiet, die jeweilige gerichtliche Instanz und der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit entscheidend.

Es ist jedoch durchaus zulässig, dass der Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber eine Vereinbarung dahingehend trifft, wonach sich der Mandant verpflichtet, höhere als die gesetzlichen Gebühren des RVG zu zahlen. Solche Vereinbarungen (auch Honorarvereinbarungen genannt) werden meist dann getroffen, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit als sehr umfangreich darstellt.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese eventuell die anfallenden Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung kostendeckenden Rechtsschutz übernimmt, klären wir selbstverständlich gerne für Sie.

Wissenswertes zur Prozesskostenhilfe

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht aufzubringen, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist es nötig, eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen, der entsprechende Belege beigefügt werden müssen. Diese Erklärung, die Sie auch in meiner Kanzlei erhalten, wird dann zu Gericht gereicht, welches dann über die Gewährung der Prozesskostenhilfe entscheidet.

Bewilligt das Gericht die Prozesskostenhilfe vollständig, sind Sie von der Zahlung der Gerichtskosten, Anwaltskosten und eventuell entstehender Auslagen für Zeugen- und Sachverständige befreit.

Übersteigt Ihr Einkommen jedoch eine bestimmte Höhe, so ordnet das Gericht an, dass Sie die entstehenden Kosten in monatlichen Raten an die Staats- bzw. Landeskasse zurückzuzahlen haben. Diese monatlichen Raten sind so lange zu zahlen, bis die Anwalts- und Gerichtskosten gedeckt sind, höchstens müssen Sie jedoch 48 Raten zahlen.

Sollten Sie in dem Rechtsstreit unterliegen und dazu verurteilt werden, die gesamten Kosten des Rechtsstreites zu tragen, so übernimmt die Staatskasse zwar die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts, nicht jedoch die Kosten des gegnerischen Anwaltes. Diese Kosten sind von Ihnen aus eigenen Mitteln zu erstatten.



© 2003 Rechtsanwalt Klaus-Dieter Miesbauer - www.ramilex.de
Valid HTML 4.01 Transitional
Platzhalter